Verbrauchertelegramm September/Oktober 2016

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Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol, Beilage zur Ausgabe Nr. 58/60


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


“TiVuoINFOrmare” - Informationen zur Fernsehgebühr
Drei Verbrauchervereine informieren gemeinsam über die neue Fernsehgebühr auf der Stromrechnung

Mit der Anlastung der ersten Rate der Fernsehgebühr auf den Stromrechnungen haben auch die Anfragen der VerbraucherInnen zugenommen. Um den VerbraucherInnen hier zur Seite stehen zu können, haben die nationalen Verbraucherverbände Adiconsum und Adoc gemeinsam mit der Verbraucherzentrale Südtirol das Projekt „TiVuoINFOrmare“ ins Leben gerufen, welches vom Ministerium für die wirtschaftliche Entwicklung unterstützt wird.
Die VerbraucherInnen können sich dank des Projekts an 66 Schalter in allen 20 Regionen wenden, und erhalten dort Auskunft in Sachen Fernsehgebühr.

Schalter TiVuoINFOrmare
Verbraucherzentrale Südtirol
Zwölfmalgreinerstr. 2
Bozen
Tel. 0471-975597

Wer hingegen lieber die neuen Technologien nutzt, kann sich auch per e-mail an die virtuellen Schalter wenden (fernsehgebuehr@verbraucherzentrale.it).


EU-Kommission folgt Verbraucherverbänden – Roaming-Gebühren werden abgeschafft
Vor wenigen Tagen hat die EU-Kommission angekündigt, einen neuen Vorschlag zur Umsetzung des Versprechens vorzulegen, die Roaming-Gebühren abzuschaffen. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament und die Mitgliedsstaaten hatten im Jahr 2015 den Wegfall der Roaming-Gebühren für die Handynutzung im EU-Ausland beschlossen. Der ursprünglich veröffentlichte Entwurf vom 5. September 2016 sah eine Beschränkung des Wegfalls der Roaming-Gebühren für Verbraucher auf nur insgesamt 90 Tage im Jahr vor. Unter anderem auf Druck der Verbraucherverbände hatte die EU-Kommission diesen Vorschlag am 8. September 2016 wieder zurückgezogen. Nunmehr hat die EU-Kommission angekündigt, keine zeitliche oder volumengebundene Beschränkung des „Roam like at home“-Ansatzes mehr einführen zu wollen. Das ist der richtige Weg, für den sich Verbrauchervereinigungen bereits seit Jahren einsetzen. Daher begrüßen wir als Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) diesen Schritt ausdrücklich. Wir werden natürlich den finalen Textentwurf kritisch prüfen und an der ursprünglichen Ankündigung der EU-Kommission messen. Darüber hinaus muss der EU-Gesetzgeber die Obergrenzen der Roaming-Großhandelspreise noch einmal drastisch senken. Nur so wird allen Anbietern ermöglicht, das Versprechen einer endgültigen Abschaffung von Roaming-Gebühren für Endkunden einzulösen.


Heizanlage fit für den Winter
Der Monat September bietet sich an, um die Heizanlage fit für den Winter zu machen. Die Verbraucherzentrale Südtirol gibt fünf Tipps, mit welchen sich die Heizanlage energiesparendender betreiben lässt.
Tipp 1: Heizkörper vom Staub befreien
Vor Heizbeginn sollten die Heizkörper von den Staubpartikeln befreit werden. Durch die Staubablagerungen kann die Wärme nicht mehr so effizient an den Raum abgegeben werden.
Tipp 2: Heizkörper nicht durch Vorhänge oder Möbel verdecken
Werden die Heizkörper durch Möbel oder Vorhänge verdecket, so kann die Wärme nicht mehr richtig an den Raum abgegeben werden. Die führt zu einem erhöhten Wärmeverlust. Vorteilhaft sind kurze Vorhänge, die bereits oberhalb der Heizkörper enden.
Tipp 3: Abdichten der Fenster und Türen
Sind Fenster und Türen nicht richtig dicht, so entweicht an diesen Stellen auch die kostbare Heizenergie. Dies führt unweigerlich zu erhöhten Heizkosten und einer Reduzierung des Wohnkomforts. Daher sollten bereits vor Heizbeginn sämtliche Fugen und Ritzen mit Dichtungsbändern oder Dichtungsmassen verschlossen werden.
Tipp 4: Heizkörper entlüften
Befindet sich Luft in den Heizkörpern, kann die Wärme nicht mehr richtig transportiert werden. Daher sollten die Heizkörper zu Beginn der Heizsaison bei Bedarf entlüftet werden. Ein Gluckergeräusch im Heizkörper weißt auf Lufteinschlüssen hin.
Tipp 5: Reinigung durch den Fachmann
Vor Heizbeginn sollte die Heizanlage von einem Fachmann, also dem Kaminkehrer, gereinigt werden. Rußablagerungen führen zu erhöhten Energieverbräuchen und somit zu unerwünschten Mehrausgaben. Bereits durch 1 mm Ruß wird der Energieverbrauch um ca. 6% erhöht.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it


Schriftliche Allergenkennzeichnung ist Pflicht: ab 1. September greifen in der Gastronomie die neuen Bestimmungen
Zu den kennzeichnungspflichtigen Allergenen zählen glutenhaltiges Getreide (z. B. Weizen, Roggen, Dinkel), Krebstiere, Eier, Fische, Erdnüsse, Sojabohnen, Milch, Schalenfrüchte, Sellerie, Senf, Sesamsamen, Schwefeldioxid und Sulfite, Lupinen und Weichtiere sowie daraus gewonnene Erzeugnisse.
Die Kennzeichnungspflicht gilt sowohl für vorverpackte als auch für nicht vorverpackte Lebensmittel. Auf vorverpackten Lebensmitteln müssen die Allergene in der Zutatenliste gut erkennbar hervorgehoben werden, beispielsweise durch Fett- oder Kursivdruck.
Für die Allergenkennzeichnung von unverpackten Produkten, beispielsweise in der Gastronomie, sind die entsprechenden Vorgaben des italienischen Gesundheitsministeriums umzusetzen. Das vom Gesundheitsassesorat festgelegte Stichdatum dafür ist der 1. September 2016. Die Informationspflicht gilt sowohl für Gastronomiebetriebe als auch für Einrichtungen der Gemeinschaftsverpflegung (Krankenhäuser, Mensen usw.) und nicht zuletzt auch für Lebensmittelunternehmer und -unternehmerinnen, welche ihre Speisen auf zeitlich begrenzten Veranstaltungen anbieten.
Ab 1. September muss eine detaillierte Information über die enthaltenen Allergene in schriftlicher Form erfolgen, daraus muss eindeutig hervorgehen, welche Speisen welche Allergene enthalten. Diese Informationen können in der Speisekarte enthalten sein. Möglich ist aber auch, sie in einem anderen Dokument festzuhalten, beispielsweise in einem „Rezeptbuch“ oder „Zutatenbuch“ - wichtig ist, dass die schriftliche Dokumentation für die Gäste leicht zugänglich ist.
Zusätzlich kann das Personal in den Betrieben und Einrichtungen die Gäste mündlich informieren. Voraussetzung dafür ist, dass das Personal hinreichend instruiert wurde, diese „Unterweisung“ muss vom Personal schriftlich bestätigt werden.


Verkehrsstrafen aus dem EU-Ausland: bitte zur Kasse!
Trudeln Strafmandate für Verkehrsübertretungen aus dem Ausland, denken viele AutofahrerInnen, diese getrost ignorieren zu können, da man der gängigen Meinung ist, kein Staat würde sich um die Eintreibung der häufig im „Bagatellbereich“ liegenden Summen kümmern. Seit dem Frühjahr 2016 ist dem jedoch nicht mehr so: Italien hat den Rahmenbeschluss zur gegenseitigen Anerkennung von Strafmandaten umgesetzt (GvD 37/2016). Dieses sieht vor, dass die Verkehrsvergehen in Italien anerkannt werden, und somit vollstreckbar werden, sofern die Verkehrssünder einen italienischen Wohnsitz oder ein Einkommen in Italien haben. Besonders zu beachten: die Übertretungsprotokolle werden gemäß den im Ursprungsland geltenden Bestimmungen zugestellt – d.h. unter Umständen auch nur mit einfachem Brief. Nach ihrer Anerkennung in Italien werden die Geldstrafen dann nach den in Italien gültigen Regeln vollstreckt.
Weitere Informationen beim Europäischen Verbraucherzentrum, www.euroconsumatori.org, Tel. 0471-980939.


Null Zinsen auf Bankkonto: Nicht ärgern, wechseln
Rentner und Einkommensschwache haben Recht auf kostenloses Basiskonto

Auch in Südtirol greift es um sich, dass Banken auf das Guthaben am Konto ihrer Kunden keine Zinsen mehr zahlen. Kein Wunder! Die Banken haben das Interesse am Geld ihrer Kunden verloren, natürlich nicht an den Dienstleistungen für ihre Kunden. Denn seit die Europäische Zentralbank (EZB) den Leitzins auf 0% gesenkt hat, seitdem die Banken Strafgelder zahlen wenn sie bei der EZB Geld parken und seitdem sie Geld fast kostenlos von der EZB erhalten macht es wirtschaftlich wenig Sinn Geld von ihren Kunden auszuleihen und dafür mehr zu bezahlen.
Die Verbraucherzentrale rät dazu Ruhe zu bewahren. Laut ihrer Einschätzung sind Negativzinsen für Guthaben auf privaten Bankkonten nur dann zulässig, wenn die Verträge entsprechend abgeändert werden. Dies muss eventuell schriftlich erfolgen. Doch de facto kommt zwischen Steuern und Gebühren auf immer mehr Bankkonten ein effektiver Negativzins zum Tragen. Daher haben es die Bankkunden in der Hand, die Kostensituation ihres Kontos genau zu kontrollieren und entsprechend zu einer günstigeren Bank zu wechseln. Damit lassen sich Jahr für Jahr etliche Euros sparen.
Auf dem letzten Auszug eines jeden Jahres müssen die Banken eine Übersicht sowie die Gesamtsumme der vom Kunden im Kalenderjahr bezahlten Spesen (Kontoführungsspesen, Spesen für Zahlungsdienstleistungen, Spesen für Kontoüberziehung und Kreditrahmen und Stempelsteuer) aufführen. Mit diesen Daten sollte man sich von mehreren Banken einen konkreten Kostenvoranschlag für ein Konto machen lassen, welches natürlich den eigenen Bedürfnissen genau angepasst sein sollte. Wichtige Aspekte können sein:

- Nutzung nur online / nur am Schalter / gemischt
- Anzahl und Art der benötigten Karten (Bankomat/Kreditkarte)
- Überziehungsrahmen bzw. Kontokorrentkredit wird benötigt oder nicht

Am Markt finden sich immer noch Bankkonten (Online) die de facto nichts kosten (siehe dazu unseren Kontokorrentvergleich auf Seite 3). Daran sollte man denken, wenn man die jährliche Kostenübersicht des eigenen Kontos anschaut. Auch gibt es für Rentner kostenlose Basiskonten. Diese hatten auch in der Vergangenheit keine Verzinsung. Sie können auch zusätzlich zu einem bestehenden Bankkonto gehalten werden.

Tipp: der Wechsel zur neuen Bank muss innerhalb von 12 Tagen über die Bühne gehen, und darf für die VerbraucherInnen keine Kosten mit sich bringen.



28. Wohnbaumesse
Ziel der Wohnbau-Messe ist es nach wie vor, all jenen, die den Traum vom eigenen Haus oder der eigenen Wohnung verwirklichen wollen, weitreichende Informationen und neue Impulse zu geben.
Zeit und Ort

am 29. und 30. Oktober 2016
jeweils von 9 bis 18 Uhr
im Waltherhaus in Bozen, Schlernstraße 1

Zwei Tage lang stehen Fachleute aus den verschiedensten Bereichen allen Interessierten Rede und Antwort zu Fragen rund um Hausbau, Wohnungskauf und Sanierung, Wohnbauförderung, Bausparen, Finanzierungsmöglichkeiten, Steuerbegünstigungen oder Wohnbaugenossenschaften. Auf Wunsch wird ein individueller Finanzierungsplan erstellt. Beratung gibt es auch zu Themen wie Feng Shui, Elektrosmog, baubiologisches Bauen oder Energieeinsparung.
In einer Fachausstellung zum Thema „Gesunde Baustoffe und alternative Energietechnik“ bietet die Informationsmesse einen Überblick über neuartige Dämm- und Baustoffe, Energiespar- und Lüftungssysteme bis hin zu Solaranlagen, Photovoltaik, Trockenbau oder Regenwassernutzung.
Abgerundet wird das vielseitige Programm wie jedes Jahr durch praxisbezogene Fachvorträge zu aktuellen Themen wie Steuerbegünstigungen, Energiebonus, Förderungsmöglichkeiten oder Gesundes Wohnen.
Infos: www.afb-efs.it

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