Verbrauchertelegramm Dezember 2003

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol
 

Recht 1: Liste der Anrufe auch bei Wertkarte

Die Daten über den Telefonverkehr sind persönliche Daten, so der Garant für den Datenschutz. Die Telefonkunden haben daher auf jeden Fall das Recht, diese Daten vollständig und kostenlos zur Verfügung gestellt zu bekommen. Der Garant hat daher dem Rekurs eines Handybesitzers stattgegeben, und die Telefongesellschaft angewiesen, dem Kunden mit dem Wertkartenhandy die Auflistung der getätigten Telefonate innerhalb eines festgelegten Termins kostenlos, übersichtlich und vollständig zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hatte rekurriert, weil ihm die Gesellschaft die Auflistung vorenthalten hatte.
 

Recht 2: Schadenersatz bei Zugverspätung

Das Kassationsgericht hat der Schadenersatzklage zweier Zugbenützerinnen stattgegeben, die wegen der Verspätung eines Regionalzuges einen Flug verpasst hatten. Laut Urteil muss Trenitalia als privatisierter Betrieb die Artikel des Zivilgesetzbuches befolgen und nicht die Sonderregeln staatlicher Betriebe. Trenitalia muss nicht nur das Zugticket, sondern auch das Flugticket ersetzen.
 

Recht 3: Vertrag bei Möbelkauf

Wer Möbelstücke oder ganze Einrichtungen kauft, sollte nachfragen, aus welchen Materialien die Möbelstücke hergestellt sind. Aus reinem Massivholz sind in den meisten Fällen höchstens noch einzelne Teile, wie etwa Stuhl- oder Tischbeine oder die aufgeleimten Leisten an Schranktüren. Der größte Teil der im Angebot befindlichen Möbel hat ein Innenleben aus Press- und Spanplatten, verklebt mit sehr viel Leim, so viel Leim, dass Konsumentenschützer behaupten, eine Küche oder ein Schlafzimmer bestünden zu einem größeren Teil aus Leim, als auch Holz. Aus Vollholz ist nur noch, was auch wirklich als Massivholzanfertigung deklariert ist. Wer Möbel kauft, sollte im Kaufvertrag festschreiben, woraus die Möbel bestehen, denn nur was im Vertrag steht, kann hinterher auch eingeklagt werden.
 

Ethischer Konsum: Boykottaufruf gegen Coca Cola

Seit 22. Juni 2003 gilt ein weltweiter Boykottaufruf von Menschenrechtsgruppen gegen den Coca Cola-Konzern. Hintergrund sind die massiven Angriffe auf die kolumbianische Lebensmittelgewerkschaft SINALTRAINAL durch paramilitärische Gruppen in Kolumbien. SINALTRAINAL beklagt allein bei Coca Cola bisher 8 ermordete Gewerkschafter und ist permanent Drohungen und Angriffen wie Entführungen, unbegründeten Verhaftungen und Terrorismusvorwürfen ausgesetzt. Die Verbraucherzentrale Südtirol ruft die KonsumentInnen zur Solidarität mit den ArbeiterInnen in ihrem Kampf um menschengerechte Produktionsbedingungen auf. Mehr Informationen unter: www.kolumbienkampagne.de
 

Werbung: Kampagne gegen Werbung für Kinder und Jugendliche

Seit ein paar Jahren richtet sich Werbung massiv an Kinder und Jugendliche. Die heutigen Kinder sind vermutlich die reichsten Kinder, die es jemals gegeben hat, zumindest, was ihre finanziellen Mittel angeht. Die Werbung setzt daher voll auf die Kaufkraft der Kids. Die Kehrseite der Medaille: noch nie waren Kinder und Jugendliche so verschuldet, wie heute, Tendenz steigend. Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin will dieser Entwicklung jetzt den Kampf ansagen. Mit einer groß angelegten Informationskampagne soll das Problem nicht nur öffentlich thematisiert und diskutiert werden, die Deutschen Verbraucherschützer wollen auch – wie es heißt - „aktiv und konsequent gegen Werbung vorgehen, die Kinder und Jugendliche manipuliert“. Neben einer ausführlichen Homepage bietet der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Informationsblatt zur Kampagne, sowie die beiden Broschüren „Jugend, Werbung und Konsum“ und „Schuldenprävention“
 

Konsumentenrecht: Urteil gegen Schlankheitsinstitut

Ein wichtiges Urteil in Sachen missbräuchliche Klauseln hat das Landesgericht Bozen gefällt. Das Urteil, welches bereits rechtskräftig ist, verurteilt das Schlankheitsinstitut „Figurella International“ wegen einer missbräuchlichen Klausel in seinen Verträgen. Diese Klausel besagte, dass im Falle eines Rücktrittes vom Vertrag durch die Kundin, diese den vollen Betrag bezahlen muss. Das Gericht hat diese Klausel für missbräuchlich erklärt. Das Urteil ist deshalb von großer Bedeutung, weil es auch auf andere Verträge anwendbar ist, in welchen immer noch missbräuchliche Klauseln zur Anwendung kommen, etwa bei Banken, Versicherungen oder Handelstreibenden.
 

Homepage des Monats

Der Verbraucherzentrale Bundesverband in Berlin bietet auf seiner Homepage Information und Tipps rund um Werbung für Kinder und Jugendliche.
www.kinderkampagne.de

 

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