Verbrauchertelegramm Dezember 2011/Jänner 2012

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 75/2


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Winterreifenpflicht ...?

Wer im Winter stets sicher unterwegs sein will, sollte gute Winterreifen auf sein Auto montieren. Sobald es richtig kalt wird haben Sommerreifen ausgedient. Schon bei 7 Grad plus ist Fahren mit Winterreifen sicherer, da sie einen besseren „Grip“ wegen ihrer speziellen Gummimischung haben.
Für Verwirrung sorgt bei den AutofahrerInnen, dass von verschiedener Seite verkündet wird, dass eine Winterreifenpflicht ab 15. November besteht. Dem ist aber nicht so! Die Verordnung (Nr. 1318) des zuständigen Landesrates ordnet an, dass „bei Schneefall oder bei schneebedeckter Fahrbahn bzw. bei Eisbildung auf der Fahrbahn, die PFLICHT für alle Kraftfahrzeuge längs der als Staats- und Landesstraßen klassifizierten Straßen des Landesstraßennetzes, mit Winterausrüstung zu fahren (geeignete Winterreifen für die Fahrt auf Schnee oder Eis oder alternativ ebenbürtige, rutschfeste Winterausrüstung wie Schneeketten bzw. gleichwertige, homologierte Ausstattung).“
Diese Pflicht tritt dann in Kraft, sobald die entsprechenden Schilder auf den Landesstraßen sichtbar gemacht werden und ist völlig unabhängig von einem Datum. Die Schilder bestehen aus einer Kombination eines blauen Gebots- und eines Zusatzschilds (s. oben). Bei Verstößen gegen die Winterausrüstungspflicht muss mit Strafen gerechnet werden.
Die Straßenverkehrsordnung ermöglicht es den Straßenbetreibern, also auch den einzelnen Gemeinden, entsprechende Regelungen für den Winter zu erlassen.


Aiazzone-Fiditalia: gute Neuigkeiten

Gute Neuigkeiten für die vielen VerbraucherInnen, die mit Aiazzone-Fiditalia ein offenes Anliegen haben. Bei einem kürzlich in Mailand abgehaltenen Treffen, bei dem auch ein Berater der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) anwesend war, hat Fiditalia erklärt, die „umsonst“ bezahlten Raten – für bei Aiazzone gekaufte und nie gelieferte Möbel – nun endlich rückerstatten zu wollen. Fiditalia hatte die VerbraucherInnen vor einigen Monaten ermächtigt, die laufenden Raten nicht mehr zu begleichen, wobei versichert wurde, dass dies keine Meldung als „schlechte Schuldner“ im CRIF nach sich ziehen würde. Nun wurde offiziell mitgeteilt, dass all jene KundInnen, die niemals eine Lieferung erhalten haben, die in den vergangenen Monaten eingezahlten Beträge in Kürze rückerstattet werden.


14. November - No-Alcol-Day: verbesserte Kennzeichnung gefordert

Jeden Tag sterben in Europa mehr als 500 Menschen an mit Alkoholkonsum verbundenen Krankheiten; unter diesen stechen die vielen weitverbreiteten Krebserkrankungen hervor. Seit Jahren bezeichnet die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Alkohol als eine äußerst gefährliche Substanz, welche das menschliche Leben gefährdet; im Oktober 2010 hat die WHO den Alkohol als „Stoff, der beim Menschen bekanntermaßen krebserzeugend wirkt“ eingestuft – wie Asbest, Tabak oder Benzol.
Alkohol ist wohl in unserer Kultur und Wirtschaft tief eingebunden, aber Alkohol ist auch das am weitesten verbreitete Suchtmittel. Deshalb müssen Etikettierung und Werbung auf die Gesundheitsgefährdung bei falscher Handhabung hinweisen. Mit der Initiative des „No-Alcol-Day“ soll in Bezug auf Alkohol eine Kultur der Prävention unterstützt werden.


Flexible Wohnkonzepte sparen Geld

Von der Kindheit bis ins hohe Alter stellt jeder Lebensabschnitt andere Anforderungen an das Wohnen. Flexible, barrierefreie Wohnkonzepte bieten einen maximalen Komfort für alle Bewohner. Geld sparen kann man bereits bei den Stufen vor der Eingangstür: werden diese durch eine kurze, flache Rampe ersetzt, ist der Zugang zur Wohnung bequemer. Aber auch bei den Innentüren und Balkontüren kann man auf die lästigen Stolperschwellen verzichten. Die Kinder können freier spielen, und auch mit Rollstuhl oder Gehhilfe gibt es keine Probleme.
Die im neuen Informationsblatt zusammengefassten Tipps der VZS Tipps zeigen auf, wo und wie langfristig Geld gespart werden kann; dieses ist online und bei der VZS in Papierform kostenlos erhältlich.


Immobilen-Kauf: Angeld oder Reugeld?

Einer der Punkte, der bei der Unterzeichnung eines Kaufvorvertrags immer wieder für Zweifel sorgt, sind die Anzahlungen. Es macht einen großen Unterschied, ob diese als Angeld (caparra confirmatoria) oder Reugeld (caparra penitenziale) geleistet werden. Ein Angeld ist die Bestätigung der mit dem Vorvertrag eingegangenen Bindung; zieht sich der Käufer aus dem Vertrag zurück, verliert er diese Summe. Zieht sich hingegen der Verkäufer zurück, muss dieser dem Käufer das Doppelte des bezahlten Angelds erstatten. Außerdem kann vor Gericht auf Vertragserfüllung und weiteren Schadenersatz geklagt werden. Das Reugeld steht der erfüllenden Vertragspartei zu; bei einem solchen hier kann kein weiterer Schadenersatz oder die Vertragserfüllung mehr eingeklagt werden, wenn der Vertrag platzt.
Weitere Informationen zu den Immobilienverträgen finden sich hier.


Südtirol wird immer mehr vom Zug-Fernverkehr abgehängt

Obwohl Südtirol an einer sehr wichtigen Zugachse liegt, sind mit dem neuen, ab gestern gültigen Fahrplan wieder zahlreiche Zugfernverbindungen gestrichen worden. So sind Lecce, Mailand und München zukünftig schlechter erreichbar.
Gerade in Zeiten wo die Kosten für die Autonutzung beträchtlich steigen, ist eine gute Zuganbindung in die großen Ballungsräume erforderlich. Daher wäre es notwendig, sich dafür einzusetzen, dass die nötigen Zugverbindungen ausgebaut werden. Voraussetzung dafür ist, die Fehlsteuerung bei den Verkehrsprojekten, mit denen die notwendigen Milliarden in Großprojekte gepumpt werden, zu beenden. Hier sind die Verkehrspolitiker in der Pflicht, um angemessene Zugverbindungen als elementare Funktionsmerkmale für Arbeitskräftemobilität und Anbindung des Wirtschaftsstandortes sicherzustellen.
In der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) befürchtet man auch negative Auswirkungen auf den Regionalverkehr. „Die weitere Einschränkung der nationalen und internationalen Zugverbindungen führt dazu, dass verstärkt Regional- und Interregionalzüge genutzt werden. Dies ist gut für die Auslastung, jedoch sind zu Spitzenzeiten diese Züge schon heute oft übervoll,“ meint der Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Südtirol, Walther Andreaus. „Wir befürchten daher noch schlechtere Reisebedingungen für die vielen Pendler.“


1.Jänner 2012: Verbot der Käfighaltung von Legehennen in der EU

Mit 1. Jänner 2012 ist es soweit, und das Verbot für die Käfighaltung von Legehennen greift in ganz Europa. Was ändert sich? Die bisherigen Käfige, die 550 cm² pro Henne vorsahen, dürfen nicht mehr verwendet werden. Ab 2012 sind in der Europäischen Union nur noch ausgestaltete Käfige erlaubt, die ein höheres Platzangebot (750 cm² pro Tier) sowie Scharrbereich, Sitzstangen und Nester bieten. Doch die Umsetzung geht in einigen Mitgliedsstaaten, darunter Italien, offenbar nur schleppend voran.
Als VerbraucherInnen können wir uns bereits heute dafür entscheiden, Eier aus artgerechter Haltung zu essen. Dabei hilft der Erzeugercode, eine Zahlen-Buchstaben-Kombination, die auf dem Ei ablesbar ist. Die erste Stelle des Codes gibt Auskunft über das Haltungssystem:
 

 

Ziffer 0biologische Haltung

Ziffer 1Freilandhaltung

Ziffer 2Bodenhaltung

Ziffer 3Käfighaltung


Bericht über Fluggastrechte: Anzahl der Beschwerden steigt um knapp 60%

Am 28. Oktober 2011 hat das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) den neuen Fluggastrechte-Report vorgestellt. Von den 71.292 EU-Bürgern, die sich im Jahr 2010 an das ECC-Net gewandt haben, berichteten 12.622 von einer Verletzung ihrer Rechte als Flugpassagiere; durchschnittlich konnte für die Verbraucher ein Betrag von 509 Euro eingeholt werden.
Dank der Vermittlungstätigkeit zwischen den Verbrauchern und den Fluggesellschaften durch die EVZ, konnte bei immerhin 31% der behandelten Fälle eine gütliche Einigung erzielt werden. Die Anzahl der vom ECC-Net bearbeiteten Fluggastrechte-Fälle ist im Jahr 2010 um 59% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (damals gab es nur knapp 8.000 Reklamationen); eine beeindruckende Zahl wenn man bedenkt, dass die Gesamtzahl der behandelten Reklamationen "nur" um 27% angestiegen ist.
Weitere Informationen zum Fluggastrechte-Bericht auf www.euroconsumatori.org.


Verbraucherprobleme im Binnenmarkt zukünftig einfacher lösbar?

Im Jahr 2010 hatte jeder fünfte europäische Verbraucher Probleme beim Erwerb von Waren oder Dienstleistungen im Binnenmarkt; Schätzungen zufolge belaufen sich die Kosten für nicht geregelte Verbraucherstreitigkeiten auf 0,4 % des BIP der EU. Die EU-Kommission will hier Abhilfe schaffen: es soll gewährleistet werden, dass alle EU-Verbraucher ihre Probleme ohne Einschaltung eines Gerichts lösen können. Unabhängig von der Art der Ware oder Dienstleistung es geht oder dem Ort des Vertragsabschlusses im Binnenmarkt, möchte die Kommission eine EU-weite, einheitliche Online-Plattform schaffen, mit der sich vertragliche Streitigkeiten innerhalb von 30 Tagen vollständig beilegen lassen. Außerdem soll durch die ADR-Richtlinie (Alternative Dispute Resolution, lies Außergerichtliche Streitbeilegung) gewährleistet werden, dass für alle vertraglichen Streitigkeiten zwischen einem Verbraucher und einem Unternehmen gute außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zur Verfügung stehen. Mehr zum Thema auf den Webseiten des Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Bozen www.euroconsumatori.org.


Schlussverkauf: 3 Dinge, die man wissen sollte

  • Auch für Produkte im Ausverkauf hat man laut Verbraucherschutz-Kodex Anspruch auf Waren ohne Mängel mit den zugesicherten Eigenschaften. Wird ein Artikel billiger verkauft, weil er z.B. leicht verschmutzt ist, muss dies angegeben werden. Jeden Mangel, auf den ein Geschäft nicht ausdrücklich hingewiesen hat, kann der Kunde, wenn er ihn später bemerkt, reklamieren.
  • Kassenzettel oder Rechnung sorgfältig aufbewahren. Sie sind für eventuelle Reklamationen beim Händler oder auch für die Meldung eines Schadens, beispielsweise bei der Hausratversicherung, wichtig.
  • Fehlerfreie Produkte müssen vom Händler grundsätzlich nicht zurückgenommen werden, während des Schlussverkaufs ebenso wenig wie in der Normalsaison - bei mangelfreier Schlussverkaufsware wird der Umtausch zumeist ausdrücklich ausgeschlossen.

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