Verbrauchertelegramm November/Dezember 2012

 

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 72/79


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Rechnungen und Dokumente gut aufbewahren
Wie lange sollte man Rechnungen und Dokumente aufbewahren? Eine Frage, die wir uns stellen, wenn wir alte Unterlagen durchsehen: ist das nun Altpapier oder ein wichtiges Dokument? Leider gibt es immer noch Fälle, in denen VerbraucherInnen die Rechnungen nur wenige Monate nach deren Fälligkeit und Bezahlung wegwerfen: somit könnte eine auf diese Rechnung zustehende Gutschrift (oder auch nur die Bezahlung der Rechnung selbst) nicht mehr einwandfrei bewiesen werden.

Auf der Homepage der Verbraucherzentrale steht eine Liste der wichtigsten Aufbewahrungsfristen zur Verfügung. Nicht immer entsprechen die empfohlenen Aufbewahrungsfristen den gesetzlichen Verjährungsfristen; im Zweifelsfall ist es sicher besser, die Dokumente etwas länger aufzubewahren.

Einige praktische Beispiele:

  • Abonnement TV (Zahlungsbelege): 10 Jahre
  • Autosteuer (Zahlungsbeleg): 3 Jahre nach Fälligkeit, empfohlen mindestens 5 Jahre
  • Darlehen (Zahlungsbeleg für Ratenzahlungen): für immer
  • Dokumente für die Steuererklärung: bis zum Ablauf des 4. Jahres nach Hinterlegung der Steuererklärung, empfohlen mindestens 6-7 Jahre
  • Kassabelege für Einkäufe: 26 Monate (gelten auch für Garantierechte); bei Belegen aus chemischem Papier besser eine Kopie machen, da diese nicht so lange lesbar bleiben.
  • Kontoauszüge: 10 Jahre
  • Mieten (Zahlungsbelege): 5 Jahre
  • Rechnungsbelege für ICI-Zahlungen: 5 Jahre ab dem Zahlungsjahr
  • Rechnungen Gas, Strom, Müllabfuhr: 5 Jahre vom Gesetz vorgeschrieben, 10 Jahre empfohlen
  • Telefonrechnungen für Festnetz und Mobiltelfon: 10 Jahre empfohlen
  • Versicherungen (Zahlungsbelege): 1 Jahr nach Fälligkeit
  • Verkehrsstrafmandate: 5 Jahre


Kapitalerhöhungen bei Südtiroler Banken
In diesen Wochen ist bei den lokalen Banken häufig von "Kapitalerhöhung" die Rede. Den Kunden, aber auch Nichtkunden, wird die Zeichnung von neuen Bankaktien vorgeschlagen. Nun ist der Ankauf einer Aktie keine alltägliche Operation, und für all jene, die mit den Börsenabläufen nicht vertraut sind, ist ein solcher Kauf beileibe keine klassische Investition. Daher sollte man sehr vorsichtig sein, und einige grundlegende Informationen beachten.
Im Falle einer Kapitalerhöhung einer Gesellschaft (oder, wie in diesem Fall, einer Bank) handelt es sich nicht um eine "kurzlebige" Investition wie jene an der Börse (heute kaufen, morgen verkaufen), sondern um eine längerfristige Operation. Man wird Aktionär oder Aktionärin der Bank, um es - zumindest für einige Jahre - zu bleiben. Es kann daher auch passieren, dass nach 3 oder 4 Jahren, aber auch früher, die Aktien einen Wertverlust von 20-30% im Verhältnis zum Kaufzeitpunkt aufweisen. Es kann natürlich auch das Gegenteil passieren, also dass die Aktie nach diesem Zeitraum 20-30% mehr Wert ist, aber das hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab.
Der Verkauf der Aktien. Auch dieser gestaltet sich nicht immer einfach: viele KundInnen der lokalen Banken melden uns, dass sie mehrere Monate warten mussten (oder immer noch warten müssen), um die vor einigen Jahren erworbenen Bankaktien abstoßen zu können und das investierte Kapital wieder zu erhalten. Für einige von ihnen war diese Transaktion alles andere als "schmerzlos", und statt eines "capital gain" führte die Investition zu Verlusten auch im Ausmaß von 30% des investierten Kapitals. Mit besten Grüßen an die Empfehlungen der Bankberater, die beim Verkauf von einem "guten Geschäft" sprachen. Daher: Vorsicht!
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it.

Neues Glücksspieldekret sieht mehr Transparenz bei den Gewinnchancen und Werbeverbote vor
Die Umsätze für Lotto und Co. steigen rasant: allein im ersten Halbjahr 2012 hat die Zunahme in Italien gegenüber dem 1. Halbjahr 2011 24% (von 35,8 auf 44,3 Mia. Euro) und in Südtirol 25% (von 307 auf 385 Mio. Euro) betragen. Diese Summen fehlen dann beim Kauf von anderen Waren und Dienstleistungen.
Die rasante Zunahme der Glücksspielumsätze wird zunehmend kritischer gesehen. Dies hat auch die Verbraucherzentrale Südtirol bereits seit geraumer Zeit bewogen, auf die wachsenden Gefahren durch den - wenn auch unter staatlicher Aufsicht stehenden - Glückspiel-Wettbewerbsmarkt hinzuweisen. Am 18.06.2010 wurden Eingaben wegen mangelnder Transparenz bei den Glücksspielen bei den Parlamentsfraktionen und bei der Antitrustbehörde hinterlegt. Die Antitrustbehörde hat trotz mehrmaliger Nachfragen noch nicht reagiert. Hingegen wurde vor wenigen Wochen auf Vorschlag des Gesundheitsministers Balduzzi von der Regierung ein Gesetzesdekret verabschiedet (GD Nr. 158/2012), welches mehr Transparenz bei den Gewinnchancen und Werbeverbote vorsieht. Damit wurde den SpielerInnen das Recht auf eine korrekte Information zuerkannt. Ab 01.01.2013 müssen bei der Glücksspielwerbung, wo sie noch erlaubt ist, und auch auf den Spielabschnitten immer die Gewinnchancen angegeben werden. Sind viele Transparenzinformationen notwendig, müssen diese über Internet und in den Spiellokalen zur Verfügung stehen. Dazu würde in letzter Konsequenz auch die Veröffentlichung von bereits ausgelosten Gewinnen zählen, weil diese sich auf die verbleibenden Gewinnchancen stark auswirken.
 

Sicher wohnen

Schutz vor Einbrüchen steuerlich absetzbar
Einen Einbruch in den eigenen vier Wänden zu erleiden bedeutet für viele Menschen einen großen Schock. Viele Einbrüche könnten jedoch durch Anwendung einfacher Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden. Auch die Investition in Einbruchssicherungs-Maßnahmen ist gut angelegtes Geld; der Aufwand für solche Maßnahmen kann zusätzlich von der Steuer abgesetzt werden.
Schlimmer als der materielle Schaden ist für die Betroffenen meist die Vorstellung, sich in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher fühlen zu können.
Durch einen Rundgang im und außerhalb des Hauses können Schwachstellen oft bereits mit bloßem Auge erkannt werden. Dazu zählen z.B. Standardschlösser, schwache Mauerverankerungen, ungesicherte Türangeln, Kellerfenster ohne Zusatzschlösser, ungesicherte Gitterroste und vieles mehr.
Die Behebung solcher Schwachstellen am eigenen Gebäude bzw. der Wohnung erfolgt durch Maßnahmen zur Einbruchssicherung. Die Investition in Einbuchssicherungs-Maßnahmen kann von der Einkommenssteuer (IRPEF) abgezogen werden. Für Maßnahmen im Zeitraum zwischen 26. Juni 2012 bis einschließlich 30. Juni 2013 können 50% der Ausgaben (Betrag inklusive Mehrwertsteuer) abgesetzt werden; der Betrag muss zu gleichen Teilen auf 10 Jahre von der Einkommenssteuer abgezogen werden.
Im Grunde können all jene Maßnahmen steuerlich abgesetzt werden, welche einem Diebstahl vorbeugen bzw. die Sicherheit des Gebäudes fördern. Wichtig: bei der Bezahlung der Rechnung ist darauf zu achten, dass auf den Bankbelegen der Zahlungsgrund, sowie die eigene Steuernummer und die Steuer- bzw. Mehrwertsteuernummer der Firma angeführt werden.
Weitere Informationen auf www.verbraucherzentrale.it/wohnen.
 

Bei Flugverspätungen gibt es Geld: EuGH bestätigt


Recht auf Ausgleichszahlungen
Das neue Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu den Ausgleichsansprüchen der Passagiere bei Flugverspätungen dürfte für die Verbraucher noch mehr Klarheit bringen, was die Interpretation der Fluggastrechte-Verordnung anbelangt - und hoffentlich mehr Einsicht bei jenen Fluggesellschaften, die sich bisher vehement gegen die Zahlung bei Verspätungen gesträubt haben.
Schon 2009 hatte der Europäische Gerichtshof im sogenannten Sturgeon-Urteil befunden, dass die bei Flugstreichungen vorgesehene Ausgleichszahlung auch bei Verspätungen ausbezahlt werden muss. Das Urteil vom 23. Oktober 2012 (C-581/10 und C-629/10) bestätigt das erste Urteil auf ganzer Linie. Betroffen sind nicht Verspätungen generell, sondern nur um jene ab 3 Stunden. Keine Ausgleichszahlung ist zudem geschuldet - weder im Falle einer Verspätung noch einer Streichung - wenn die Ursache nicht von der Fluggesellschaft beeinflusst werden kann. Fluglotsenstreiks, Schneechaos, Vulkanasche sind typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände und Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaften liegen.
Weitere Informationen auf www.euroconsumatori.org.

Weihnachtsgeschenke für Mensch und Umwelt
Zukunftsforscher stellen einen Wandel im Konsumverhalten und bei der Wahl von Geschenken, insbesondere Weihnachtsgeschenken, fest. Materielle Produkte verlieren dabei zunehmend an Bedeutung. Kein Wunder, denn die Haushalte sind schon voll von Kochbüchern, Kravatten, Pullovern, Geräten - sicher gut gemeinten Geschenken, die aber tief hinten im Schrank oder Abstellraum lagern. Aber was schenkt man Menschen, die eh schon alles haben? Wie wäre es mit einem Geschenk, mit dem man etwas für Menschen und die Umwelt tut? Hier einige Geschenkideen:
Zeit schenken
Etwas gemeinsam zu unternehmen (Spaziergang, Skitour, Ausflug, Ausstellungsbesuch, Theater usw.) kann ein schönes Geschenk sein. Am besten mit konkreten Terminvorschlägen. "Zeit für sich selbst" ist kostbar. Daher kann man jungen Eltern diese Zeit schenken und auf die Kinder aufpassen oder eine zeitraubende Erledigung übernehmen.
Fähigkeiten verschenken
Wer was gut kann, kann herausfinden ob er damit andere Beschenken kann. Wer beispielsweise gerne Sachen auf dem Flohmarkt verkauft, und weiß dass der/die Beschenkte viel Zeug hat, das er/sie loswerden will, kann daraus sich daraus ein schönes Geschenk "basteln". Oder jemand räumt gerne auf oder braucht einen Partner zum Joggen - der andere braucht jemanden, der ihn zu sportlicher Aktivität ermuntert.
Weitere Geschenktipps auf www.verbraucherzentrale.it/umwelt.

Ihre Meinung ist gefragt
Umfrage zu den Online Gütesiegeln
Das Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren (ECC-Net) erhebt derzeit
EU-weit mittels eines kurzen on-line Fragebogens, welche Bedeutung Online-Gütesiegel für Konsumenten haben. Ihre Meinung ist also gefragt!
www.euroconsumatori.org

Nicht angeforderte Kreditkarten: Antitrust straft Compass
Die Antitrust-Behörde hat aufgrund einer unfairen Handelspraktik die Firma Compass SpA mit einer Verwaltungsstrafe von 130.000 € belegt. Compass, Linea und Equilon haben über die konventionierten Verkäufer Finanzierungsverträge (persönliche Kredite oder Kredite für den Ankauf von Waren und Dienstleistungen) abgeschlossen, ohne die VerbraucherInnen in angemessener Weise darüber zu informieren, dass die Unterzeichnung des Vertrages zugleich einen Antrag auf Gewährung eines zeitlich unbegrenzten Revolvingkredits, nutzbar auch mittels Kreditkarte darstellte.
Diese Kreditkarten seien den VerbraucherInnen oft auch erst lange Zeit nach Unterzeichnung des ursprünglichen Finanzierungsvertrags zugesandt worden, ohne dass dafür vorab auf klare und unmissverständliche Weise das Einverständnis der VerbraucherInnen eingeholt worden sei.
Auch waren laut AGCM die VerbraucherInnen nicht über die wirtschaftlichen Bedingungen der zusätzlichen Revolving-Kredite informiert.

Wir wünschen frohe Festtage und alles Gute im neuen Jahr!

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