Verbrauchertelegramm September/Oktober 2014

 

Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 58/65


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Staubsauger bekommen ein neues Label

Verbraucher können ab 1.9.2014 Staubsauger leichter miteinander vergleichen. Denn wie bei Waschmaschinen und Kühlschränken wird europaweit eine entsprechende Kennzeichnung zur leichteren Vergleichbarkeit eingeführt. Dabei wird nicht nur der Energieverbrauch- sondern auch Emissionen, Lautstärke und Reinigungsleistung angegeben.
Die neue EU-Kennzeichnung gilt für alle neu in den stationären Handel gebrachten Geräte, ab 2015 auch für den Online-Handel.

  • Angegeben werden müssen nunmehr der Hersteller und die Modellbezeichnung.
  • Die Klassen A bis G auf der Kennzeichnung sorgen für einen schnellen Überblick zum jährlichen Energieverbrauch Am sparsamsten sind Staubsauger der Energieeffizienzklasse A. Am meisten Strom verbrauchen Geräte der Klasse G. Die Berechnung des Stromverbrauchs geht von einer Wohnung mit 87 Quadratmetern und einer jährlicher Stausauger-Nutzung von 50 Mal aus. Zwischen den einzelnen Energieeffizienzklassen liegen bei den Staubsaugern je 6 kWh. Der Unterschied zwischen den Klassen A und G beträgt also 36 kWh. Ab September 2017 kommen die Energieeffizienzklassen A+++, A++ und A+ hinzu.
  • Die Lautstärke wird in Dezibel angegeben. Ab September 2017 dürfen neue Staubsauger nicht lauter als 80 Dezibel sein (beispielsweise wie ein Fön).
  • Für die Ausblasluft scheinen auf der Kennzeichnung Emissionsklassen von A (beste) bis G (schlechteste) auf. Es lässt sich daran also ablesen, wie sauber die Abluft ist. Dies ist beispielsweise für Hausstauballergikern wichtig.
  • Auch die Reinigungsklasse wird auf dem Label von A (beste) bis G (schlechteste) angegeben, und zwar sowohl für Hartböden als auch für Teppiche.


Telecom Italia: die Verbindungsgebühr („scatto alla risposta“) wird abgeschafft
Dafür steigt die Grundgebühr um 1 Euro pro Monat, und der Basistarif verdoppelt sich ...


Ab 1. November 2014 steigt die fixe Grundgebühr der Telecom Italia von 17,54 Euro auf 18,54 Euro. Die Verbindungsgebühr von 5,04 Cent je Gespräch fällt ersatzlos weg, dafür wird der Basistarif für die nationalen Gespräche von 5,04 Cent auf 10 Cent angehoben. Im Klartext: Gespräche werden nach der 1. Minute doppelt so teuer wie bisher.
Was im ersten Moment gut klingt, ist eigentlich ein satter Tarifaufschlag für all jene Kunden, die wenig telefonieren, und keinen „all-inclusive“-Tarifplan haben, der z.B. eine ADSL-Flat und alle nationalen Gespräche umfasst. Dies sind vor allem Senioren: sie führen wenige Gespräche und haben in den meisten Fällen keine Internet-Verbindung. Bereits jetzt, vor der Erhöhung, ist die Grundgebühr meist der höchste Kostenpunkt auf den Rechnungen.


Günstige Darlehen für den Erstwohnungskauf
Staat unterstützt junge Familien


Auf Grund der wirtschaftlichen Situation fällt es jungen Paaren immer schwerer, ein Darlehen für den Kauf eines Eigenheims bei einer Bank zu erlangen. Um diesem Problem Abhilfe zu schaffen, richtete der Staat im Jahre 2010 einen Fonds ein, welcher den Banken eine Quote des Kreditbetrages garantiert: dadurch wird die Kreditwürdigkeit von jungen Paaren erhöht. Eine höhere Kreditwürdigkeit hat Einfluss auf den Zinssatz des Darlehens und verringert damit die Gesamtkosten des Kredits. Leider wurde seitens der Banken selten (fast nie) auf diesen Fond hingewiesen, sodass dieser immer in einer Art Schlummerzustand war.
Bei den beigetretenen Banken handelt es sich zumeist um kleinere, leider nicht in der Provinz Bozen ansässigen Geldinstitute und Genossenschaftsbanken. Die einzige auf nationaler Ebene tätige Bank ist die Banca Monte dei Paschi di Siena. Diese hat auch auf ihrer Internetadresse ein Informationsblatt über das Darlehen mit besonders günstigen Konditionen veröffentlicht (Stand September 2014). Zum Beispiel beträgt der jährliche effektive Zinssatz für ein solches Wohnbaudarlehen von 100.000 Euro mit einer Laufzeit von 10 Jahren und variablem Zinssatz 1,9% und ist damit deutlich niedriger als der marktübliche.
Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale.it.


Treibstoffkosten senken? So eher nicht ...

Vor kurzem kursierte massiv ein Flugblatt der sogenannten Bank of Fuel mit folgendem, auf den ersten Blick unschlagbaren Angebot: Man kauft eine Tankkarte („Carta Carburante“) mit einem bestimmten Guthaben und kann dieses Guthaben dann an allen Tankstellen in Italien einlösen. Dabei gewährt die Bank of Fuel Preisnachlässe von bis zu 40 %. Bsp.: Man kauft die Basic Card für 99 EUR, kann dann aber im Wert von 140 EUR tanken. Dem Flugblatt liegt praktischerweise auch ein Posterlagschein bei, damit man dem Angebot gleich beitreten kann.
Wenn man das Angebot der Bank of Fuel genauer unter die Lupe nimmt, gibt es zahlreiche Ungereimtheiten, die ins Auge stechen und starke Zweifel an der Seriosität des Angebots aufkommen lassen.

Die Informationsseite www.zeusnews.it fasst die Ergebnisse wie folgt zusammen:
1. In Italien fallen etwa 60% Steuern auf Benzin und Diesel an. Die versprochenen Preisnachlässe von bis zu 40 % sind daher wirtschaftlich für die Bank of Fuel nicht auf Dauer einzuhalten.
2. Bei der Bank of Fuel Italia handelt es sich um eine kleine GmbH mit Sitz in Savona und einem Kapital von 10.000 EUR, gegründet im Mai dieses Jahres.
3. Die Bank of Fuel hat lediglich zwei Gesellschafter, die beide denselben Familiennamen haben. Einer der Gesellschafter ist bereits achtzig Jahre alt und hält 93 % der Gesellschaftsanteile.

Die Verbraucherzentrale Südtirol hat das Angebot der Bank of Fuel bereits der Aufsichtsbehörde gemeldet. Das Ergebnis der Untersuchungen der Aufsichtsbehörde steht derzeit noch aus.


Stromverbrauch der Südtiroler Haushalte steigt ständig an
Die Verbraucherzentrale gibt Tipps zum Stromsparen


Seit dem Jahre 2008 konnte pro Haushalt durchschnittlich ein Anstieg des Stromverbrauches von ca. 16% verzeichnet werden. Dies geht aus der Erhebung des Landesinstitutes für Statistik (astatinfo Nr. 48 – 07/2014) hervor. Der jährliche Pro-Kopf-Verbrauch ist von 1.075 kWh (Stand 2008) auf 1.270 kWh (Stand 2012) angestiegen, was wohl auch die Vermehrte Nutzung von elektrischen Geräten, wie Computer, Stereoanlagen, Fernseher und Co. zurückzuführen sein dürfte.
Einige Stromspartipps der VZS:

  • TV, Radio, Stereoanlage, Mikrowelle, Stehlampe und dergleichen sollten nicht im Standby-Modus (Bereitschaftsdienst) belassen werden. Diese Geräte gehören ganz ausgeschaltet oder noch besser ausgesteckt. Jährliche Kosteneinsparung rund 80 Euro.
  • Waschmaschine und Geschirrspüler sollten nicht halb voll laufen und das Vorwaschprogramm nur für stark Verschmutztes genutzt werden.
  • Der günstigste Wäschetrockner ist die Wäscheleine. Jährlich Stromeinsparung rund 50 Euro.

Weitere Tipps auf www.verbraucherzentrale.it. Interessierte können gegen Kaution ein Gerät ausleihen, mit welchem der Stromverbrauch der Geräte im eigenen Haushalt bestimmt werden kann. Alle Infos in der VZS.


Neuer Energiebonus für energiesparendes Bauen und Sanieren

Mit 20. August ist in Südtirol der neue Energiebonus für energiesparendes Bauen und Sanieren in Kraft getreten; damit wurden einige bis dato unklare Punkte aus der Welt geschafft.
Der entsprechende Beschluss der Landesregierung (Nr. 964 vom 5. August 2014) sieht bei einer energetischen Sanierung eines Gebäudes eine Kubaturerweiterung von 20% der bestehenden Baumasse mit einem Minimum von 200 m³ vor.
Für energiesparendes Bauen sieht der Beschluss der Landesregierung eine Kubaturerweiterung von 10 bis 20% vor. Die Höhe des Energiebonus ist dabei abhängig vom Datum der Baukonzession und dem KlimaHaus-Standard. Für den Bau eines KlimaHaus A-Gebäudes erhält man z.B. einen Bonus von 15%. Wird das Gebäude hingegen als KlimaHaus „A-nature“ ausgeführt (d.h. dass es zusätzlich weiteren umwelttechnischen Aspekten entspricht), so kann der Bonus sogar in Höhe von 20% in Anspruch genommen werden.
Weitere Infos auf www.verbraucherzentrale.it..


Neue Anlagenhefte für Heiz- und Kühlanlagen: Termin 15. Oktober 2014

Die neuen Anlagenhefte für Heiz- und Kühlanlagen sind ab 15. Oktober verpflichtend (und nicht wie ursprünglich vorgesehen 1. Juni). Die Fristverlängerung gilt nicht nur für das Anlagenheft, sondern sämtlichen Prüfprotokollen.
Zur Erinnerung: der Staat für alle bestehenden und neuen Heizanlagen, Anlagen zur Warmwasserbereitung und Anlagen zur Kühlung von Gebäuden das Vorhandensein eines Anlagenheftes vor. Über den weiteren Werdegang der Anlagenhefte – für Südtirol sind eigene Anlagenhefte geplant - sowie die im Dekret vorgesehenen neuen Wartungen und Kontrollen wird die Verbraucherzentrale die Bürger auf dem Laufenden halten.


Argentinien erneut pleite: Verbraucherzentrale Südtirol schützt Inhaber von Tango Bonds

Argentinien ist erneut technisch zahlungsunfähig. Um einen erneuten Konkurs abzuwenden, war der südamerikanische Staat gezwungen, zum zweiten Mal innerhalb von 13 Jahren zu erklären, dass er eigenen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann.
Während die Sparer in den Jahren 2005 bis 2010 einer Umschuldungsaktion beitreten konnten, erhalten sie diesmal nicht nur die ausstehenden Zinsen nicht, sondern überdies besteht jetzt keinerlei Garantie mehr dafür, dass bei Fälligkeit der Forderungen im Jahr 2033 bzw. im Jahr 2038 Argentinien das bereits jetzt stark abgewertete Kapital zurückerstatten wird.
Es bleibt also für die Sparer keine Zeit mehr zu warten und zu hoffen, dass man die eigenen Ersparnisse aus Argentinien zurückbekommt. In Anbetracht dieses neuen Bankrotts ist die einzige Lösung, die Banken zu verklagen, die diese hochspekulativen Papiere in das Portfolio ihrer Kunden aufgenommen haben. Ein Grund mehr gegen die eigene Bank vorzugehen, ist die drohende Verjährung der Klagemöglichkeit (14. Januar 2015, zehn Jahre nach der ersten Umschuldungsmaßnahme im Jahr 2005). Allen Inhaber von Tango Bonds sollten per Einschreiben mit Rückantwort die Verjährung unterbrechen.
In Anbetracht des erneuten Zahlungsverzuges von Argentinien, stellt die Verbraucherzentrale den betroffenen Sparern eine diesbezügliche Rechtsberatung zur Verfügung. Die Anmeldung zur Beratung erfolgt über die Konsumentenhotline 0471 975597.

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