Verbrauchertelegramm Juni 2010


Mitteilungsblatt der Verbraucherzentrale Südtirol Beilage zur Ausgabe Nr. 37


Die Papierversion des Verbrauchertelegramms wird allen Mitgliedern monatlich kostenlos per Post zugeschickt und steht im PDF-Format zum Download zur Verfügung. Die nachfolgenden Kurznachrichten sind ein Auszug aus der vollständigen Version.


Trinkwasser selber testen

Das Trinkwasser wird normalerweise täglich mittels sorgfältiger chemischer, physikalischer und mikrobiologischer Analysen durch die Leitungsbetreiber, Liefergesellschaften, Umweltämter oder Sanitätsbetriebe kontrolliert. Normalerweise garantieren diese Stellen die Qualität des Wassers bis zum Zähler; die Kontrolle über das hausinterne Leitungsnetz und somit über das Wasser aus den eigenen Wasserhähnen bleibt im Normfall jedoch dem Verbraucher überlassen.
ImmediaTest ist ein schnell und einfach verwendbares Instrument, um die Qualität des eigenen Wassers beurteilen zu können. Mit dem ImmediaTest ist es möglich, festzustellen, ob Ihr Wasser die wichtigsten gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhält.
Mit dem ImmediaTest kann man einige der wichtigsten chemischen Parameter des Wassers messen: pH-Wert, Härte, Nitrat-Konzentration, Nitrite, Chloride und Sulfate.
Das handliche Set zum Wassertest erhält man in der VZS, bei allen ihren Beratungsstellen und im Verbrauchermobil. Mitgliedern, die noch keine Dienstleistung in Anspruch genommen haben, wird es auf nachfragen kostenlos ausgehändigt oder zugeschickt. Für die restlichen Mitglieder kostet es 15 Euro.


Reisen: Hilfe für Vulkanasche-Geschädigte

Das Netz der Europäischen Verbraucherzentren ECC-Net, zu welchem auch das Europäische Verbraucherzentrum Bozen gehört, hilft gemeinsam den von der Vulkanasche betroffenen Flugpassagieren bei der Durchsetzung ihrer Rechte.
Das ECC-Net bemüht sich seit Beginn der Vulkanaschenkrise, den wegen der Flugausfälle gestrandeten Passagieren, die ihre Verbraucherrechte missachtet sehen, unter die Arme zu greifen. Vom Beginn der Krise an war das ECC-Net in Alarmbereitschaft. Die Zentren arbeiten eng zusammen, um eine koordinierte Unterstützung der EU-Verbraucher sicherzustellen.
Die Europäische Kommission und das ECC-Net haben ein Paket (in allen EU-Sprachen) mit praktischen Informationen für Fluggastbeschwerden, das den Verbrauchern helfen soll, ihre Ansprüche wirksam durchzusetzen, veröffentlicht. Das Paket umfasst unter anderem: ein Standard-Beschwerdeschreiben in den Sprachen der Mitgliedstaaten; eine Liste von Adressen, an die die Beschwerdeschreiben gesandt werden können; Tipps zu den Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung mit der Fluggesellschaft und zur Anwendung des EU-Verfahrens für geringfügige Forderungen, z.B. im Zusammenhang mit fälligen Rückzahlungen; Antworten auf häufig gestellte Fragen. Das Paket ist beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen verfügbar: info@euroconsumatori.org oder Tel. 0471-980939.


Argentinische Anleihen: neues Tauschangebot

Bis zum 7. Juni 2010 besteht das neue Angebot der Argentinischen Regierung an die durch den Finanz-Crack geschädigten AnlegerInnen, ihre alten Obligationen gegen neue einzutauschen. Wie schon beim ersten Angebot im Jahr 2005 stehen verschiedene Tauschangebote zur Auswahl: eher an Privatanleger richtet sich das Angebot, bis zu einem Wert von etwa 40.000 Euro, ihre alten Wertpapiere eins zu eins in neue „par“ Obligationen umzutauschen. Die „par“ Obligationen bringen eine sehr lange Bindung - bis zum Jahr 2038 - mit sich. Verstärkt an große Investoren hingegen richtet sich das Angebot von sogenannten „discount“ Anleihen, die auf nur knapp 34% des Nennwertes der alten Papiere ausgestellt werden; diese Obligationen sind laut Angebot aber höher verzinst. Vereinfacht gesagt, ist die Bindung bei „par“ länger, der neue Nominalwert bei „discount“ geringer. Unabhängig von der Art der neuen Papiere sind Verluste einzurechnen.


Gepäcksverlust: maximal 1.135 Euro Ersatz

Wer kennt das nicht? Man ist gut gelandet, aber vom Gepäck findet sich auf dem Förderband keine Spur. Allein im Jahr 2009 haben Fluggesellschaften 25 Millionen Gepäckstücke verloren. Schlechte Neuigkeiten für alle von diesem Phänomen betroffenen kommen aus dem Europäischen Gerichtshof: im Falle von verlorenem, beschädigtem oder verspätetem Gepäck ist die Haftung der Fluggesellschaften auf 1.134,71 Euro (eigentlich: 1.000 Sonderziehungsrechte) begrenzt, immaterieller Schaden inbegriffen.
Es sei daran erinnert, dass die Haftungsgrenze in Bezug auf Reisegepäck durch eine zusätzliche Erklärung am Check-in Schalter (excess value - Erklärung) und gegen Bezahlung eines Zuschlages angehoben werden kann. Außerdem sollte der Abschluss einer Reiseversicherung für das Gepäck ins Auge gefasst werden.
Rat und Hilfe im Fall eines Gepäckverlustes gibt es beim Europäischen Verbraucherzentrum, www.euroconsumatori.org.


Alles Sushi?

Sushi, da besteht kein Zweifel, ist absolut „in“. Im japanischen Schriftzeichen für Sushi steht auch das Zeichen für „langes Leben“. Das gilt leider nicht für den Blauflossen-Thunfisch (auch roter Thun genannt), dessen Überleben durch jahrelange Überfischung bedroht ist. Nachdem ein internationales Eingreifen dagegen auf der Artenschutzkonferenz 2010 in Doha (Katar) gescheitert ist, haben einige Mittelmeerstaaten nun beschlossen, im Alleingang Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Allen voran das Fürstentum Monaco, das als erster Staat der Erde den gefährdeten Thunfisch aus allen Regalen und von allen Speisekarten genommen hat. Auch Italien hat zum Schutz des „roten Thuns“ beigetragen: die Flotte der großen italienischen Thunfisch-Boote wird heuer nicht ausfahren, sondern an Land bleiben.
Wo internationale Abkommen versagen, liegt es wiedereinmal an den VerbraucherInnen, der Wirtschaft den Weg zu weisen: vielleicht, indem man das nächste Mal einfach auf Sushi verzichtet ...


Vorsicht, Phishing!

In letzter Zeit häufen sich E-Mails, die vermeintlich von Banken oder Kreditkartengesellschaften kommen, und in welchen die Nutzer aufgefordert werden, ihre Zugangsdaten zu bestätigen, berichtigen oder einfach mitzuteilen, vielfach unter dem Vorwand der Sicherheit. Bei diesen E-Mails handelt es sich um sogenannte "Phishing"-Mails. Die Nachrichten kommen in Wirklichkeit gar nicht von der Bank oder der Kreditkarten-Gesellschaft, sondern von jemandem, der nach Bankdaten "fischt". Dieser jemand hofft darauf, dass die angeschriebenen Personen dem Link folgen und ihre Bankdaten eingeben, damit diese Daten dann widerrechtlich benutzt werden können.
Keine seriöse Bank wird je nach Zugangsdaten per E-Mail fragen: solche Mails am besten sofort löschen (auch wenn man bei der betreffenden Bank ein Konto haben sollte), und NIEMALS den Anweisungen folgen.
Für detaillierte Informationen siehe hier.


Rücktritt vom Vertrag: wann und wie?

Wie oft passiert es, dass Sie einen Kaufvertrag unterzeichnen und erst nachher erkennen, dass Sie keine allzu gute Wahl getroffen haben oder dass sie dieses Produkt vielleicht gar nicht gebrauchen können. In solchen Fällen werden Sie sich fragen, ob eine Rücktrittsmöglichkeit bestanden hätte oder ob sie vielleicht immer noch besteht. Ein abgeschlossener Vertrag sieht in der Regel kein Recht auf einen einseitigen Rücktritt vor. Es gibt aber auch einige Ausnahmen, wie z.B.:

  • Verträge außerhalb von Geschäftslokalen: Rücktrittsfrist von 10 Werktagen ab Vertragsunterzeichnung oder ab Erhalt der Ware, wenn der Vertrag ohne Beisein des Verkäufers unterzeichnet wurde;
  • Fernabsatz-Verträge (z.B. über das Internet): 10 Werktage, die bei Dienstleistungsverträgen am Tag des Vertragsabschlusses abzulaufen beginnen und bei Kaufverträgen am Tag des Erhalts der Ware;

Genauere Informationen zum Rücktrittsrecht und Musterbriefe dazu finden Sie auf auf unserer Internetseite.


Autokauf: Achtung auf das Vertragsdokument!

Vielfach werden beim Autokauf von den Autohändlern sogenannte „einseitige Verkaufsanträge“ anstelle von richtiggehenden Kaufverträgen zur Unterschrift vorgelegt. Das sollte unbedingt vermieden werden, da ein Kaufvertrag die Rechte der VerbraucherInnen besser schützt.
Zum ersten kann im Vertrag ein bindender Liefertermin festgelegt werden, bei dessen Nichteinhaltung der Verkäufer Pönalen zu bezahlen hat. Zweitens sollte im Vertrag das Auto mit allen Zubehörteilen (sog. „optionals“) genau beschrieben werden, und auch der Gesamtpreis. Hat man nämlich nur einen Verkaufsantrag in der Hand, kann der Preis steigen, falls ein Zubehörteil in der Zwischenzeit vom Hersteller nicht mehr standardmäßig eingeschlossen wird: dieses wird dann nämlich extra angerechnet. Also: je genauer der Vertrag ist (Beschreibung, Liefertermin, Preis), umso eher lassen sich nachher Unannehmlichkeiten vermeiden.
Und noch was: die gesetzliche Gewährleistung ist kostenlos und unverzichtbar; für diese muss keinerlei Aufpreis bezahlt werden. Eventuelle zusätzliche vertragliche Garantien können Kosten mit sich bringen, aber diese müssen nicht abgeschlossen werden. Und: der Verzicht auf eine solche vertragliche Garantie hat keinerlei Einfluss auf den Umfang der per Gesetz festgelegten Gewährleistung.


Saisonskalender Obst und Gemüse

„Der kürzeste Weg in die Küche ist der Beste“, verrät uns ein Sternekoch in der jüngsten Publikation des Umweltsiegels. Dem können wir nur zustimmen: Wer Obst und Gemüse aus der Umgebung sowie aus der jeweiligen Saison kauft, hat erstens die Frische-Garantie und tut zweitens seinem Geldbeutel und der Umwelt nur Gutes. Produkte, die aus Übersee – sprich Asien, Südafrika, Neuseeland usw. – importiert werden, weisen eine Ökobilanz auf, die einem auch die beste Suppe versalzen kann. Der Verbrauch von Treibstoff für den Transport und die damit zusammenhängenden Emissionen sind enorm. So braucht es z.B. für den Transport von 1 kg Spargeln aus Südafrika 4 Liter Kerosin, während der Import von 3 Kiwis aus Neuseeland 2 kg CO2 produziert. Daher gilt beim Einkauf das alte Motto "Warum in die Ferne schweifen?" Achten Sie stets auf die Herkunft der Produkte; bei der saisonalen Auswahl hilft Ihnen der Kalender der
Haupterntezeiten.

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