Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage

Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage

Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage für private Zwecke, hängt von mehreren Faktoren ab:

  • dem Jahresstromverbrauch des Haushaltes bzw. der künftig geplanten Verbrauch, sofern in Zukunft auch mit Strom geheizt, gekühlt und eventuell das eAuto geladen werden soll
  • dem Zeitpunkt des Stromverbrauches (Größe Einsparung bei Direktnutzung des Solarstromes)
  • der Ausrichtung, Neigung, Lage der Photovoltaikanlage
  • der Verschattung der Photovoltaikmodule
  • dem Einsatz einer Batterie zur Speicherung des Photovoltaikstroms
  • der Qualität der Photovoltaikmodule und dazugehörigen Komponenten
  • der Höhe der Vergütung des eingespeisten Photovoltaikstroms bzw. des Stromverkaufes
  • der Höhe des Steuerabzuges bzw. der Landesförderung
  • …...

Bevor es mit der Planung der eigenen Photovoltaikanlage losgehen kann, sollte man sich überlegen, was mit dem Photovoltaikstrom alles abgedeckt werden soll. Soll die Photovoltaikanlage dazu dienen, den aktuellen Stromverbrauch großteils abzudecken oder soll der Solarstrom künftig auch für die Raumheizung und -kühlung, die Warmwasserbereitung oder sogar für das Laden eines Elektroautos genutzt werden?

All diese Informationen sind wichtig, um die Photovoltaikanlage so gut wie möglich an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Weitere Entscheidungen, wie z.B. der Einsatz einer Batterie zur Speicherung des Solarstromes sollten ebenso in die Überlegungen mit einfließen.

Der nächste Schritt zur eigenen Photovoltaikanlage besteht dann darin, einen geeigneten Fachbetrieb ausfindig zu machen. Hierbei sollten stets mehrere Angebote eingeholt und diese genau miteinander verglichen werden. Auch bei der Frage nach der Wirtschaftlichkeit kann der Fachbetriebe eine Hilfestellung bieten. Im Idealfall wird die detaillierte Berechnung schriftlich ausgehändigt, damit man die Möglichkeit hat, sich alles in Ruhe anzusehen.

Eine vereinfachte Wirtschaftlichkeitsberechnung kann auch selbstständig über das kostenlose Tool des GSE erstellt werden. Auch dort gilt: je genauer die Angaben, desto genauer das Ergebnis.

Link: https://www.autoconsumo.gse.it/

Auch wir als Verbraucherzentrale haben nachgerechnet und stellen einige Berechnungsbeispiele und Überlegungen in folgendem Dokument zur Verfügung: Berechnungsbeispiele

Kurzübersicht über die Förderungen und Vergütungen

 

Für den Einbau einer Photovoltaikanlage für private Zwecke gibt es verschiedene Möglichkeiten in den Genuss von Förderungen bzw. Vergütungen zu kommen.

 Privatpersonen können den so genannten Energietausch (scambio sul posto) nutzen oder den produzierten Photovoltaikstrom verkaufen.

Energietausch (Scambio sul posto)

Beim so genannten Energietausch handelt es sich um eine Konvention mit dem Energiedienstleister GSE (gestore servizi energetici). Der Energietausch ermöglicht die Einspeisung des überschüssigen, nicht unmittelbar verbrauchten Photovoltaikstromes in das öffentliche Stromnetz. Für diese Einspeisung erhält der Photovoltaikbesitzer eine Vergütung. Diese liegt aktuell im Bereich von rund 16 Cent bzw. für die Überproduktion bei rund 4 Cent (Achtung Beträge variieren).

Weitere Infos unter: https://www.gse.it/servizi-per-te/fotovoltaico/scambio-sul-posto (in italienischer Sprache)

Stromverkauf mit Mindestausgleich (ritiro dedicato)

Beim so genannten Stromverkauf mit Mindestausgleich handelt es sich um den Verkauf des produzierten Photovoltaikstromes an die GSE zu einem garantierten Mindestausgleich.

Da es sich bei diesem Vergütungssystem um einen Verkauf handelt, sind die Einkünfte zu versteuern. Dies sollte vorab im Detail mit dem Wirtschaftsberater abgeklärt werden.

Weitere Infos unter: https://www.gse.it/servizi-per-te/fotovoltaico/ritiro-dedicato (in italienischer Sprache)

Landesbeitrag

Seit 1. Jänner 2021 besteht die Möglichkeit für die Anschaffung einer Photovoltaikanlage und einer Wärmepumpe einen Landesbeitrag in Anspruch zu nehmen. Dies gilt nur, wenn das Gebäude mindestens den KlimaHaus C Standard aufweist und die Photovoltaikanlage gleichzeitig mit einer Wärmepumpe eingebaut wird. Auch für den Einbau von Speicherbatterien für netzgebundene Photovoltaikanlagen ist ein Landesbeitrag vorgesehen.

Der Landesbeitrag beläuft sich auf 40% der anerkannten Kosten. Die Landesförderung kann sowohl für Neubauten, als auch für bestehende Gebäude in Anspruch genommen werden. Achtung: die Gesuche können nur in einem gewissen Zeitraum (01.01. bis 31.05.) eines jeden Jahres eingereicht werden.

Für Mehrfamiliengebäude mit mind. 5 beheizten Baueinheiten und mind. 5 Eigentümern kann für den Einbau einer Photovoltaikanlage zur Deckung des Stromverbrauches für Gemeinschaftsanlage ein Beitrag von bis zu 80% in Anspruch genommen werden.

Weitere Infos unter: https://umwelt.provinz.bz.it/dienstleistungen/energieeffizienz-formulare-private-gemeinden-koerperschaften.asp

Für bestehende Gebäude kann alternativ zum Landesbeitrag ein Steuerabzug von 50% oder 90% (Superbonus) genutzt werden.

50% Steuerabzug für Photovoltaikanlagen

Für Photovoltaikanlagen, welche bei einem bestehenden Wohngebäude angebracht werden und eine Nennleistung von 20 kWp nicht überschreiten, kann ein 50%iger Steuerabzug (aufzuteilen auf 10 gleiche Jahresraten) in Anspruch genommen werden. Vorausgesetzt, der Solarstrom dient der Abdeckung des Energiebedarfes der Wohnung.

Da es sich bei dieser Maßnahme um eine Energiesparmaßnahme handelt (Entscheid der Agentur der Einnahmen Nr. 22/E vom 02. April 2013), muss innerhalb von 90 Tagen nach Fertigstellung der Arbeiten eine Meldung an die ENEA erfolgen.

Weitere Infos zum Steuerabzug sind im Infoblatt „Förderungen im Baubereich“ enthalten.

90% Steuerabzug (Superbonus)

Für den Einbau einer Photovoltaikanlage an einem bestehenden Gebäude besteht die Möglichkeit einen Steuerabzug von 90% in Anspruch zu nehmen. Dies gilt auch für den Einbau der Speicherbatterie.

Der Steuerabzug muss auf 5 gleiche Jahresraten aufgeteilt werden. Der Maximalbetrag beläuft sich dabei auf 48.000 Euro (max. 2.400 Euro pro kWp Nennleistung und max. 1.000 Euro pro kWh Speicherkapazität).

Der Superbonus kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Photovoltaikanlage im Zuge von einer der zwei Hauptmaßnahmen (Wärmedämmung, Heizanlagenaustausch) eingebaut wird und alle damit zusammenhängenden Anforderungen erfüllt werden.

Achtung: der Superbonus ist nicht kombinierbar mit dem Energietausch (scambio sul posto), somit empfiehlt es sich hier zur Steigerung des Nutzens ausreichend Speicherkapazität (Batterien) anzuschaffen.


Weiter Details zum Superbonus sind im Steuerleitfaden der Verbraucherzentrale oder in der Broschüre der Agentur der Einnahmen zu finden.

Energiegemeinschaften

Eine etwas andere Art der Solarstromnutzung stellen die verschiedenen Modelle der Energiegemeinschaften dar. Hierbei kann der Solarstrom entweder in vordefinierten Gruppen verbraucht oder an andere interessierte Nutzer weitergegeben werden.

Da diese Form der Solarstromnutzung etwas komplexer ist, sollte man sich hier von einem Fachmann bzw. einer Fachfrau im Detail beraten lassen und den individuellen Einzelfall genau unter die Lupe nehmen.

Weitere Informationen sind unter folgendem Link zu finden: www.gse.it/servizi-per-te/autoconsumo/gruppi-di-autoconsumatori-e-comunita-di-energia-rinnovabile

 

Begriffsbeschreibung

Die Leistung einer Photovoltaikanlage wird in kWp (peak) angegeben. Das englische Wort peak steht für Spitzenleistung unter genormten Laborbedingungen. Diese Angabe macht den Vergleich von verschiedenen Modultypen möglich.

Die in kWp angegebene Nennleistung der PV-Module entspricht der Nennleistung die am Ausgang des PV-Generators gemessenen Leistung unter Normbedingungen (25° Umgebungstemperatur, 1.156 W/m² Sonneneinstrahlung). Die exakte Nennleistung am Standort der PV-Anlage wird meist erst in den Ausführungsplänen angegeben.

 

Weitere Informationen

www.verbraucherzentrale.it
www.gse.it
 

 

Stand
10/2023

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