Lebensmittelkontrolle

Die mit dem Gesetzesvertretenden Dekret 123/93 aufgenommene Eu-Richtlinie 89/379/CEE hat die offiziellen Lebensmittelkontrollen innerhalb der EU-Länder harmonisiert. Die Kontrollen betreffen alle Phasen der Lebensmittelherstellung, von den Rohstoffen bis zum Verkauf des Endproduktes: Durchgeführt werden die Kontrollen mittels Inspektion, Probenentnahme, Laboranalysen der Proben, Hygienekontrolle des Personals, Kontrolle der Dokumentation, Kontrolle der von den Unternehmen installierten Prüfsystemen, sowie deren Resultate. Für die Durchführung dieser Kontrollen greift der Gesundheitsdienst auf Einrichtungen zurück, die auf nationaler oder territorialer Ebene agieren.
Den nationalen und regionalen Regierungsebene sind die Programmierung und Koordination vorbehalten, die einzelnen Kontrollfunktionen hingegen sind hauptsächlich Kompetenz der Gemeinden, welche sie durch die örtlichen Sanitätsbetriebe durchführen. Den öffentlichen Kontrolllabors (Presidi Multizonali di Prevenzione, Agenzie Regionali per la Protezione dell'Ambiente e Istituto Zooprofilattici Sperimentali) ist die Durchführung der Lebensmittelanalysen vorbehalten. Das „Ufficio V° der Direzione Generale Sanitá Pubblica Veterinaria Alimenti e Nutrizione“ ist Hauptbezugspunkt für die öffentliche Lebensmittelkontrolle und koordiniert die nationalen und europäischen Überwachungspläne bezüglich Lebensmittelsicherheit.
 

Selbstkontrolle

Laut einem Gesetz von 1997, welches zwei EU-Richtlinien bezüglich Selbstkontrolle umsetzt, muss der Hersteller in jeder Phase, von den Rohstoffen bis hin zur Verteilung, über seine Produkte wachen. Ab 1.Januar 2005 tritt ein Gesetz in Kraft, das alle Verantwortlichen der Lebensmittelketten dazu verpflichtet, die Rückverfolgbarkeit mittels eines angemessenen Registrierungssystems zu sichern.
 

Öffentliche Kontrollen

Die Kontrolleure in den Lebensmittelindustrien sind vor allem Veterinärdienst, „Servizio Zooprofilattico“ und Sanitätsbetriebe. Ein Problem stellt derzeit noch die fehlende Koordination der drei zuständigen Ministerien (Gesundheit, Landwirtschaft und Finanzen) dar.
 

Öffentliche Kontrollorgane und die zuständigen Ministerien

1) Landwirtschaftsministerium (Ministerio delle Politiche Agricole e Forestali)

  • Carabinierikommando Landwirtschaft - Comando Carabinieri Politiche Agricole e Alimentari
    Aufgaben: Eu-Förderungen und korrekte Anwendung der EU-Verordnungen, hat nur Verwaltungskompetenzen,
    Link: www.carabinieri.it
    Grüne Nummer 800020320
  • Zentraleinspektorat Qualitätskontrolle Lebensmittelproduktin - Ispettorato centrale per il controllo della qualità dei prodotti agroalimentari
    Kontrollen in Bezug auf Lebensmittelsicherheit in allen Produktionssektoren und gezielte Kontrollaktivitäten in gefährdeteren Sektoren
    Mit den autorisierten Schutzkonsortien wachen sie über die Produktion von GGA (IGP) und DOP-Produkten
  • Fischerei Generealdirektion - Direzione generale della Pesca
    Hafenamt kontrolliert Waren, die auf dem Seeweg aus dem Ausland kommen
  • Forstbehörde - Corpo forestale dello Stato
    Nach dem BSE-Skandal obliegt dieser Behörde die Kontrolle über die Entsorgung des Risikomaterials (Schlachtabfälle).

 

2) Gesundheitsministerium (Ministero della Salute)

  • · Carabinierikommando NAS - Carabinieri del NAS (Nucleo Antisofisticazione e Sanità)
    Die NAS führt nach Absprache mit dem Gesundheitsministerium periodische Sanitätskontrollen in all jenen Orten durch, wo Lebensmittelprodukte hergestellt, verabreicht, gelagert und verkauft werden Sie wird aber auch nach Meldungen der BürgerInnen aktiv.
  • Periphere Ämter der Luft- und Schifffahrtssanität - Uffici periferici di sanità marittima e aerea
    Kontrollieren die nicht von Tieren stammende Lebensmittel, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden.
  • Grenzkontrollposten - Posti di ispezione frontaliera
    Veterinärkontrollen an Grenzen bei lebenden Tieren und Kontrollen an von Tieren stammenden Produkten, die aus Drittländern kommen und für den europäischen Markt bestimmt sind.
  • Institute für Tierprophilaxe - Istituti zooprofilattici nazionali
    Tierkontrollen und deren Produkte auf Staatsterritorium. Sind das technische Mittel des nationalen Sanitätsdienstes (Servizio sanitario Nazionale) bezüglich Tiergesundheit und Kontrolle der Gesundheit und Qualität von Fleisch. Zudem überprüfen die Institute den Hygienezustand in den Zuchtbetrieben.
  • Sanitätsbetriebe - Aziende sanitarie locali
    Territoriale Organe des nationalen Sanitätssystems, mit regionaler, bzw. Provinz- Verwaltung. Die Lebensmittelkontrollen sind auf zwei Bereiche aufgeteilt: Fleisch und andere Tierprodukte, einschließlich Fisch, sind Kompetenz der Veterinäre; Lebensmittel anderer Natur werden vom Hygienedienst der Lebensmittel und Ernährung durchgeführt. Die Sanitätsbetriebe wachen über die Hygienezustände von Betrieben und Geschäften. Die einzelnen Bürger können sich an den Sanitätsbetrieb wenden, falls es Beschwerden nach dem Verzehr eines bestimmten Lebensmittels gibt.

 

3) Wirtschaftsministerium (Ministero dell’Economia)

  • Agentur der Zolleinnahmen - Agenzia delle Dogane
    Kontrollen auf Import- und Expotware, mittels Laboranalysen.
  • Finanzbehörde - Guardia di Finanza
    Intervention bei Betrug (Lebensmittelfälschungen) an Grenzübergängen.
  • Marktpolizei - Polizia Annonaria
    Dieses Amt ist eine Sektion der Gemeindepolizei für Kontrollen in Geschäften und Märkten bezüglich Lizenzen, Preisausschilderung und Einhaltung der Hygienevorschriften.


 

Fehlende Koordination

Es gibt in Italien kein unabhängiges Amt, in welchem alle Infos zusammenfließen, die zwischen den verschiedenen Ministerien verteilt sind. Italien ist das einzige Land Europas, das keine einheitliche nationale unabhängige Behörde hat, welche die Kontrollen koordiniert sowie die Gesundheitsrisiken bewertet.
 

Tipps:

Zu allen Fragen in Zusammenhang mit Hygiene bei Lebensmitteln sind die Dienste für Hygiene und öffentliche Gesundheit zu kontaktieren:
 


Die Hygieneinspektoren führen die nötigen Kontrollen bzw. Probenentnahmen durch und schicken diese ins Labor für Lebensmittelanalyse nach Bozen (Amba Alagistr. 5 - Tel.0471/417120).

Die Musterbriefe für Lebensmittelreklamationen finden Sie im Download-Bereich.

Stand
7/2014

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