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EUGH Urteil: keine Gentechnik im Honig - Verbraucherzentrale Südtirol
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29.03.2024, 12:37

EUGH Urteil: keine Gentechnik im Honig
Kehrtwende bei der Rechtsauffassung


Das vor wenigen Tagen vom EUGH gefällte Urteil in Sachen Pollenspuren im Honig hat für den Markt und die VerbraucherInnen weitreichende Folgen. Demzufolge darf Honig, der auch nur Pollenspuren von genetisch veränderten Pflanzen enthält, nur noch mit vorheriger Zulassung in den Handel. Damit bestätigt der EUGH für Honig die Forderung nach einer „Null-Toleranz“-Regelung für jegliche Spuren genetisch veränderten Materials. In Zukunft braucht es für Honig mit Pollenspuren genetisch veränderter Pflanzen eine spezielle Zulassung und der Honig muss auch entsprechend gekennzeichnet werden. Laut bisheriger Rechtslage musste „gentechnisch verändert“ nur auf Lebensmitteln stehen, wenn der Anteil an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Produkt mehr als 0,9 Prozent betrug. Lag er darunter und war er zufällig oder technisch unvermeidbar galt keine Kennzeichnungspflicht. Seit dem Urteil gelten Pollen mit einem minimalen Anteil aus gentechnisch veränderten Pflanzen als „aus GVO hergestellt“ und als „Zutat“ im Honig. Damit beschreitet der EuGH Neuland, denn diese Zutat wird weder absichtlich in den Honig gegeben noch wirkt sie sich qualitativ aus. Nun fallen dadurch auch Spuren von GVO-Pollen unter die Zulassungspflicht. Somit ergeben sich folgende Fälle:

Betroffen sind in erster Linie Honige aus jenen Ländern wo die Gentechnik forciert eingesetzt wird und besonders Importe aus Kanada, Argentinien und Brasilien – alles Länder, in denen genetisch veränderte Nutzpflanzen wie Mais, Raps und Soja legal angebaut werden, da in diesen Ländern Gentechnik in der Landwirtschaft eine große Rolle spielt.


Medien-Information
Bz, 19.09.2011

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