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Versicherung termingerecht kündigen - Verbraucherzentrale Südtirol
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29.03.2024, 01:18

Versicherung termingerecht kündigen: Vorsicht, je nach Vertragsart gelten andere Fristen


Seit 01.01.2013 muss die Autohaftpflichtversicherung nicht mehr gekündigt werden. Der Wechsel zu einer anderen Versicherung ist daher seit diesem Datum unkomplizierter. Die Neuigkeit über Abschaffung der Kündigungspflicht bei der Autohaftpflichtversicherung hat schnell die Runde gemacht, und wurde sehr positiv von den VerbraucherInnen aufgenommen.

Leider kommt es nun aber öfter zu Missverständnissen: sehr viele KonsumentInnen sind mittlerweile überzeugt, dass die Kündigungspflicht für alle Versicherungsverträge abgeschafft wurde, und bezahlen die fällige Prämie der Unfallversicherung oder Feuerversicherung einfach nicht. Kommt dann die Mahnung der Versicherungsgesellschaft, wenden sich die VerbraucherInnen an die VZS, und beschweren sich über das Verhalten der Gesellschaft.

Die KonsumentInnen sind nämlich überzeugt, dass auch diese Versicherungspolizzen weder gekündigt noch gezahlt werden müssen, wenn sie zu einer anderen Gesellschaft wechseln wollen. IRRTUM! Die Kündigungspflicht wurde zwar für die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschafft, gilt aber weiterhin für alle anderen Verträgen, wie Unfallversicherung, Krankenversicherung, Feuerversicherung, Familienhaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung usw.

Die Kündigungsfrist ist vertraglich geregelt und liegt meistens zwischen 30 und 60 Tagen. Unser Tipp: am Besten gar nicht so lange warten, sondern die Kündigung mindestens 4 Monate vor Fälligkeit per Einschreiben mit Rückantwort an die Versicherungsgesellschaft versenden.

Bei den Schadensversicherungen, für welche eine Kündigungspflicht gilt, muss des weiteren kontrolliert werden, ob der Vertrag zur Jahresfälligkeit überhaupt kündbar ist. Denn seit 2009 ist es wieder möglich, Mehrjahresverträge abzuschließen. Wer einen solchen Mehrjahresvertrag unterzeichnet hat, kann diesen unter Umständen erst nach 5 Jahren kündigen.


Medien-Information
Bozen, 06.11.2014

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