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Zweifelhafte Platzierung des Immobilienfonds „Obelisco“ durch Banco Po - Verbraucherzentrale Südtirol
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29.03.2024, 13:42

Zweifelhafte Platzierung des Immobilienfonds „Obelisco“ durch Banco Posta

VZS beanstandet Modalitäten, mit denen 2005 die Quoten verkauft wurden – Verjährungsfristen unterbrechen


Einige VerbraucherInnen, die 2005 bei über die „Banco Posta“ Quoten des geschlossenen Immobilienfonds „Obelisco“ gekauft hatten, suchten kürzlich bei der VZS Rat und Hilfe. Im Jahr 2005 war eine Quote des Fonds für 2.500 Euro verkauft worden. Heute sind die Quoten noch je 500 Euro wert, sodass der Fonds 80% seines Werts verloren hat. Auch scheint es unwahrscheinlich, dass mit der geplanten 3-jährigen Verlängerung der Laufzeit im Verhältnis zur Fälligkeit von 2015 der Fonds diese Verluste wieder gut machen kann.

Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) hat daher RA Cerniglia beauftragt zu überprüfen, ob BancoPosta beim Verkauf der Quoten des Fonds die geltenden Normen eingehalten hat. Das Ergebnis dieser Überprüfung: BancoPosta hat, in Übereinstimmung mit Art. 30 des Finanzvermittlungs-Reglements von 1998, mit den KundInnen keinen Rahmenvertrag über die Geldanlage abgeschlossen.

Das Nicht-Abschließen eines solchen Rahmenvertrags befreite BancoPosta jedoch nicht von der Einhaltung der zusätzlichen Verhaltensnormen: insbesondere galt die Pflicht, über die Risikobereitschaft der AnlegerInnen Informationen einzuholen (im Sinne des Art. 28 des Reglements von 1998), und immer dann die Unangemessenheit der Anlage aufzuzeigen, falls eine niedrige, mittel-niedrige oder mittlere Risikobereitschaft bestand, da dem Fonds im Informationsprospekt ein „mittel-hohes“ Risiko bescheinigt wurde.

Die VZS hat daher mit RA Cerniglia ein Musterschreiben zur Anforderung der Dokumente und Unterbrechung der Verjährungsfristen verfasst, welches bei den Beratungsstellen der VZS erhältlich ist, sowie online (in italiensicher Sprache).

Nach Überprüfung der Unterlagen der einzelnen SparerInnen möchte die VZS eventuell Gemeinschaftsklagen gegen BancoPosta aufgrund der nicht eingehaltenen Verhaltensnormen anstoßen.


Medien-Information
Bozen, 08.10.2015

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